- Freischreibungserklärung
- eine öffentlich beurkundete Erklärung, in der bei Verpfändung eines Rektapapiers der Eigentümer (Verpfänder) dem Pfandgläubiger den gemäß § 1277 BGB erforderlichen vollstreckbaren Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung an die Hand gibt, damit dieser, falls der Verpfänder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ohne Klage und ohne dass ihm durch ⇡ Forderungsabtretung das verbriefte Recht übertragen ist, Befriedigung aus dem Pfand suchen kann.- Vgl. auch ⇡ vollstreckbare Urkunde.
Lexikon der Economics. 2013.